Einordnung zum Einzelplan 07 des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Einzelplan 07 des SMWA zeigt sich beispielhaft die Notwendigkeit zum Kompromiss – über alle Fraktionen hinweg. Die Ausgangslage war herausfordernd: Der Regierungsentwurf der Koalition beinhaltete schmerzhafte Einschnitte, während eine Haushaltssperre im laufenden Jahr bereits zu Entlassungen, Strukturabbau und existenzieller Unsicherheit bei zahlreichen Initiativen, Vereinen und Unternehmen geführt hatte. Die Planungssicherheit war verloren gegangen – auch aufgrund ausbleibender Förderzusagen.

Die massiven Kürzungen im Haushaltsentwurf des SMWA erforderten an etlichen Stellen den Einsatz der Opposition, so etwa im Bereich Klima und Energie, wo die Akzeptanz- und Beteiligungsmanagements zusammengestrichen wurden; in der Kreislaufwirtschaft, wo der erfolgreiche Reparaturbonus beim Ressortwechsel nicht mitgenommen wurde; bei der Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen ebenso wie in der Arbeitsmarktintegration, wo der notwendige strukturelle Umbau auf der Strecke zu bleiben drohte.

Die Rückmeldungen aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft waren eindeutig: „Wir brauchen einen Haushalt, wir brauchen den Erhalt grundlegender Strukturen.“ Diesem Appell haben wir BÜNDNISGRÜNE uns verpflichtet gefühlt – und in der gebotenen Kürze der Zeit sowie unter den engen haushalterischen Rahmenbedingungen alles möglich gemacht, was in unserer Macht stand. Verbesserungen wurden erzielt. Aus unserer Sicht aber braucht es dringend mehr Gestaltungsfreiheit.

Für die Minderheitskoalition steht in beiden Haushaltsjahren die Haushaltskonsolidierung an erster Stelle. Die Koalitionsfraktionen hatten ihrerseits bis zuletzt keine Änderungsanträge für grundlegende Anpassungen gestellt. 

Wir sind als BÜNDNISGRÜNE daher mit der grundsätzlichen Position in die Verhandlungen eingestiegen, dass es mehr braucht als nur kosmetische Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf und eine Steigerung der Investitionen. Die Option der Schuldenaufnahme, wie sie durch den Bundestag für die Länder ermöglicht wurde, war für meine Fraktion daher eine Grundbedingung. Sie wird mit dem Haushaltsgesetz nun ermöglicht. Durch die verantwortungsvolle Beratung der demokratischen Fraktionen wurden die erfolgte Kompromisslösung und der Haushaltsbeschluss vor der Sommerpause ermöglicht

Aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN kann von echtem Gestaltungsspielraum allerdings bei der jetzigen Einigung keine Rede sein – sie ist eine Einigung der Vernunft.

Wir unterstützen im Grundsatz die Entscheidung für zukunftsweisende Investitionen in den Standort, wie etwa durch die Kofinanzierung der IPCEI-Mittel für Mikroelektronik, Wasserstoff und Batteriezellen. Aus unserer Sicht trägt der Haushalt jedoch eine deutliche Schieflage zu Lasten der Transformation des Mittelstands. Viele strukturelle Kürzungen konnten wir als Opposition nicht rückgängig machen – dafür trägt die Koalition die alleinige Verantwortung. Wir erwarten hier klare Verbesserungen für die Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2027/2028.

Was nicht geeint werden konnte:

Die Kürzungen im Einzelplan 07 sind spürbar. Die Gründungs- und Beratungsförderung wurde geschwächt, ebenso wie die Integration internationaler Fachkräfte. Unser Ziel war ein Aufwuchs gegenüber dem Regierungsentwurf – insbesondere bei der Beratungsrichtlinie klafft nun eine Lücke, die wir nicht in den Verhandlungen schließen konnten. Das CDU-Wahlversprechen einer Verdopplung des Meisterbonus blieb uneingelöst. Wir fordern als BÜNDNISGRÜNE eine langfristige, kostendeckende Finanzierung der Meisterausbildung im Freistaat Sachsen. Unser Nachbarbundesland Thüringen geht hier voran – auch wir sollten gemeinsam Lösungen dafür finden. Für mehr Gleichstellung in der beruflichen Bildung setzen wir uns für die Gründung eines Azubiwerks ein – denn sozialverträgliches Wohnen in der Nähe des Ausbildungsortes ist ein entscheidender Faktor für teils minderjährige Azubis. Auch hier arbeiten wir weiter für eine soziale Lösung im Sinne der Auszubildenden.

Besonders schmerzhaft sind weiterhin bestehende Einschnitte auch im Bereich der Forschung. So etwa bei der Industrieforschung oder der Landesforschungsförderung sowie bei der Entscheidung der Koalition, die Kofinanzierung von EU-Mitteln zu begrenzen.

Kürzungen bei der Fachkräftesicherung beheben keine strukturellen Probleme – grundlegende Strukturen wurden zwar gesichert, doch es braucht mehr, um dem demografischen Wandel wirksam zu begegnen. Die Fachkräftegewinnung muss nach BÜNDNISGRÜNER Überzeugung in dieser Legislatur qualitativ und strukturell weiterentwickelt werden – mit Programmen, die regional Wirkung entfalten.

Für die kommunale Klimamillion werden in diesem Doppelhaushalt 2025/26 die Restmittel aus 2024 verausgabt, aber die Finanzierung konnte nicht auf gleichem Niveau fortgeführt werden. Erreicht haben wir im Rahmen des Entschließungsantrags zum Haushalt, dass nun zumindest die Wiedereinsetzung ab 2027 verbindlich geprüft und angestrebt wird. Ein etabliertes Instrument, mit dem unsere Kommunen etwa PV-Anlagen auf Rathäusern oder die energetische Sanierung von Schulen finanzieren konnten, wird damit nicht fortgeführt.

Die durch uns in der vergangenen Legislaturperiode initiierte Vorbildrolle des Freistaats beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Landesliegenschaften wurde gestrichen. Dabei wäre gerade hier die öffentliche Hand in der Pflicht, beispielsweise beim PV-Ausbau mit gutem Beispiel voranzugehen, und könnte auf diesem Wege mittelfristig Energiekosten einsparen.

Was gelungen ist:

Der Erhalt und die Arbeitsfähigkeit zentraler Strukturen zur Unterstützung der Transformation von Wirtschaft und Energieversorgung wie zum Beispiel:

  • Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen bleibt erhalten. Sie ist zentral für rechtssichere, effiziente und personell entlastende Vergabeverfahren – mit über 100 fachlichen Begleitungen und mehr als 40 Bildungsveranstaltungen pro Jahr.
  • Die bewährte Förderung von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum (Einzelplan 08) wurde gesichert – ein wichtiges Signal für gleichwertige Lebensverhältnisse und die Stärkung weiblicher Gründungen.
  • Mit dem eku-Zukunftspreis bleibt ein wirksames und unbürokratisches Instrument für Innovation in der Kleinteiligkeit der sächsischen Wirtschaft erhalten. 1 Mio. EUR im Jahr 2025 und 2,25 Mio. EUR im Jahr 2026 unterstreichen die Bedeutung von Umwelt- und Klimaschutz durch kleine Unternehmen und Zivilgesellschaft.
  • Der Reparaturbonus wird fortgeführt – mit 2,5 Mio. EUR im Jahr 2025 und 3,0 Mio. EUR für 2026. Über 21.000 Reparaturen, mehr als 600 teilnehmende Betriebe und über 4,6 Mio. EUR an generierten Aufträgen belegen den Erfolg: Weniger Elektroschrott, weniger CO₂ und mehr Aufträge für das Handwerk.
  • Klimafonds: Die langfristige Finanzierung strategischer Klimaanpassungsprojekte wie Waldumbau oder Wasserinfrastruktur ist gesichert – auch durch Zuführungen aus dem Klimatransformationsfonds des Bundes (KTF). Der Fortbestand zentraler Programme ist damit garantiert.
  • Dialog- und Servicestelle Erneuerbare Energien (EE): Abgesichert! Sie ist essentiell für Akzeptanzförderung und Beteiligungsmanagement – zusätzlich 170.000 EUR für 2025 und 290.000 EUR für 2026.
  • Klimaschulen: Auch dieses Projekt bleibt erhalten und wird mit 200.000 EUR/300.000 EUR verstetigt und erweitert. Weitere 55.000 EUR/60.000 EUR stehen für Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichungen zur Initiative zur Verfügung. Sie verankert Klimaschutzkultur in der Bildung und stärkt Bewusstsein und Beteiligung.
  • Einrichtung eines sächsischen Wärmekatasters: Im Zuge der kommunalen Wärmeplanung sind etwa unsere Gemeinden und Versorger auf hochwertige und flächendeckende Daten zu Wärmeversorgung und -verbrauch angewiesen. Daher stellen wir für beide Jahre insgesamt 500.000 EUR für die Einrichtung eines GIS-basierten Wärmekatasters zur Verfügung.
  • Wir sichern den Erhalt der Sächsische Agentur für Regionale Lebensmittel (AgiL) und leisten damit einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung. Auch Neuausschreibungen für Bio-Regio-Modellregionen sowie neue innovative Projekte, wie etwa der geplante Lebensmittelport in Leipzig-Schönau und andere Lebensmittel-HUBs werden ermöglicht.

Aus dem Entschließungsantrag gehen weitere wichtige Punkte hervor:

  • Die Zuführung der Sondermittel aus dem Bundes-KTF in den Sächsischen Klimafonds ist gesichert.
  • Die Prüfung einer Weiterführung des kommunalen Energie- und Klimabudgets ab 2027 wurde angestoßen – ein wichtiger Schritt für niedrigschwellige, kommunale Klimaschutzvorhaben.
  • Es wird an einer grundlegenden Reform der Förderlandschaft gearbeitet: Sie soll krisenfest, finanziell tragfähig und zukunftsorientiert gestaltet werden – entlang der Empfehlungen der Förderkommission II.
  • Maßnahmen des Hochwasserschutzes und Investitionen in das Wassermanagement sind prioritär zu behandeln. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Schaffung einer resilienten öffentlichen Wasserinfrastruktur eine unverzichtbare Grundlage für eine gesicherte staatliche Aufgabenerfüllung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur in Normalsituationen, sondern auch in Krisenzeiten. Hierbei verweisen wir auf das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser – für Sachsen“.

Substanzielle Standortverbesserungen wurden ermöglicht:

  • Wirtschaftsnahe Infrastruktur im Raum Südwestsachsen wird gestärkt – u. a. durch Investitionen im Rahmen des Masterplans.
  • Der Ausbau nachhaltiger Mobilitätsinfrastruktur wird unterstützt – etwa durch Zweigleisigkeit der Strecke Chemnitz-Geithain, neue Radwege und Investitionen in den ÖPNV.

Wir haben Verantwortung übernommen – innerhalb der gegebenen Grenzen und obwohl echte Gestaltung kaum möglich war. Wir haben mit diesem Haushaltskompromiss die Weichen für ein konstruktives Miteinander gestellt, denn die Verantwortung für den Freistaat endet für uns nicht mit der Regierungsbeteiligung.

Als Oppositionsfraktion mit nur 7 von 120 Stimmen im Sächsischen Landtag haben wir uns nach Kräften eingesetzt, über den Gesamthaushalt pragmatische Vorschläge für den Erhalt von Strukturen in der Fläche wie auch für wichtige Einzelprojekte eingebracht und für ihre Durchsetzung gekämpft.

Für den Austausch über weitere Hintergründe zu Änderungsanträgen und zum Haushaltsverfahren stehe ich gerne, auch bilateral, zur Verfügung.

Für den Haushalt 2027 werden wir unsere Forderungen erneuern – für den Mittelstand, für die Energiewende, für soziale Gerechtigkeit und für die erfolgreiche Transformation des Freistaates.

An dieser Stelle bedanke ich mich erneut für Ihre Unterstützung. Für den Austausch über weitere Hintergründe zu Änderungsanträgen und zum Haushaltsverfahren stehe ich gerne, auch bilateral, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Günther

Mitglied des Sächsischen Landtags

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