Ergebnisse des Haushaltsbeschlusses 2025/2026 im Bereich Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Landwirtschaft, Ernährung, regionale Wertschöpfung & ökologische Erzeugung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

nach dem Beschluss des Einzelplans des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums im Doppelhaushalt 2025/26 im Landtagsplenum möchte ich Sie im Namen der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion gerne über die erreichten Nachbesserungen informieren.

Wir haben als BÜNDNISGRÜNE Fraktion in sehr komplexen und schwierigen Verhandlungen zentrale Erfolge erzielt – Erfolge für den Natur- und Klimaschutz, die sächsische Landwirtschaft, die regionale sowie ökologische Lebensmittelwirtschaft, den Waldumbau und das komplexe Handlungsfeld Wasser. Der ursprünglich von der Minderheitskoalition aus CDU und SPD vorgelegte Entwurf zeigte auf erschreckende Art und Weise, welch niedrigen Stellenwert die genannten Bereiche dort haben.

BÜNDNISGRÜNE Änderungsanträge führten dazu, dass im Haushalt des Ministeriums nun unmittelbar 37 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen als noch im Regierungsentwurf vorgesehen und darüber hinaus künftig in Millionenhöhe Zugriff auf den Klimafonds und den Sachsenfonds eröffnet wird. Im Bereich Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft konnte im Haushalt des nun zuständigen Wirtschaftsministeriums nachgebessert werden. Aber es bleiben daneben schmerzhafte Kürzungen, wo unsere Änderungsanträge keine Mehrheit bei der Koalition gefunden haben. Dazu im Einzelnen:

Klimaschutz & Nachhaltigkeit als Querschnittsthema

Klimafonds: GESICHERT

Langfristige Klimaanpassungsvorhaben und mehrjährige, strategische Investitionen wie etwa im Bereich Wasserinfrastruktur, Waldumbau, der Reparaturbonus u.v.m. können fortgesetzt werden. Sowohl 2025 als auch 2026 werden Mittel aus dem Klimatransformationsfonds des Bundes in den Klimafonds geleitet und wichtige Transformationsprojekte können umgesetzt werden.

Reparaturbonus: GESICHERT

Eines unserer bekanntesten, BÜNDNISGRÜNEN Erfolgsprojekte kann fortgesetzt werden. Mit 2,5 Mio. EUR im Jahr 2025 und 3,0 Mio. EUR für 2026 stärken wir weiterhin das sächsische Handwerk, sparen Unmengen an Elektroschrott, CO2 und die Bürgerinnen und Bürger von Sachsen sparen vor allem viel Geld.

Moderation EE-Konflikte: GESICHERT

Wir haben dafür gesorgt, dass Instrumente für mehr Akzeptanz der erneuerbaren Energien (z.B. die Dialog- und Servicestelle der SAENA) erhalten bleiben.

Nachhaltige Vergabe: GESICHERT

Umweltfreundliche öffentliche Beschaffung wird weiterhin ermöglicht und die Kompenzstelle nachhaltige Beschaffung für die Kommunal- und Landesverwaltungen (200.000 EUR p.a.) erhalten. 

Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021): KÜRZUNG ABGEWENDET

Ausgestattet mit einem Budget von 3,24 Mio. EUR pro Jahr werden hier insbesondere Projekte, die einen langfristig positiven Beitrag zur Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz leisten, gefördert. Die Förderung dient der Schließung nicht beabsichtigter Förderlücken.

Klimaschulen: GESICHERT

Auch dieses Projekt bleibt erhalten und wird mit 200T EUR/300T EUR verstetigt und erweitert. Weitere 55T EUR/ 60T EUR stehen für Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichungen zur Initiative zur Verfügung. Sie verankert Klimaschutzkultur in der Bildung und stärkt Bewusstsein und Beteiligung.

Keine Einigung konnten wir in folgenden Bereichen erwirken: 

  • Erneuerbare Energien auf staatlichen Liegenschaften. (1 Mio. EUR/Jahr): bleibt gestrichen
  • Kommunale Klima-Million (13 Mio. EUR/Jahr): keine Mittel für 2025/2026. Es werden lediglich die Restmittel aus 2024 verausgabt. Erreicht haben wir im Rahmen des Entschließungsantrags zum Haushalt, dass nun zumindest die Wiedereinsetzung ab 2027 verbindlich geprüft und angestrebt wird.

Umwelt- und Naturschutz

In einer Zeit massiver Haushaltskürzungen ist es gelungen, hier zentrale Strukturen und Förderinstrumente im Umwelt- und Naturschutz abzusichern oder sogar zu stärken. Der umfassende Rückbau, den CDU und SPD vorgesehen hatten, konnte in weiten Teilen abgewendet werden. Damit haben wir den Kahlschlag im Naturschutz verhindert. Die folgenden Erfolge zeigen, wo wir den Kurs korrigieren und wichtige Zukunftsfelder sichern konnten:

Förderrichtline (FRL) „Natürliches Erbe“: KÜRZUNG ABGEWENDET

In die Richtlinie Naturschutz und Entwicklung (FRL NE) konnten wir BÜNDNISGRÜNEN für die Jahre 2025 und 2026 eine Wiederaufstockung der Mittel erreichen und damit wichtige Impulse für den Naturschutz und die nachhaltige Entwicklung setzen. Für die laufenden Zwecke der FRL NE/2023 sind für 2025 insgesamt 1,87 Mio. EUR und für 2026 sogar 2,37 Mio. EUR vorgesehen. Diese Steigerungen zeigen, dass die Ausfinanzierung der Vorgängerrichtlinie FRL NE/2014 bestenfalls doch noch planmäßig umgesetzt werden kann, während gleichzeitig die RL NE/2023 mit neuen Mitteln ausgestattet wird, die perspektivisch Spielräume für weitere Vorhaben schaffen.

Umweltbildung der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNu) : KÜRZUNG ABGEWENDET

Im Durchschnitt sind nun pro Jahr wieder etwa 1,15 Mio. EUR für eine Landeskoordinierungsstelle für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) eingeplant. Damit können Aufgaben wie zum Beispiel die Organisation von Austausch- und Vernetzungsveranstaltungen, den sächsischen Fachtag BNE, die Landesarbeitsgemeinschaft BNE oder die Beratungsgruppe zur Qualitätsentwicklung weiter durchgeführt werden. Die Regionalen Servicestellen setzen vor Ort Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung um. Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah nur 550T EUR pro Jahr vor. 

Naturparks: KÜRZUNG ABGEWENDET

Die durch uns wiedereingestellten Mittel für die Naturparks Dübener Heide und Zittauer Gebirge unterstützen die Bedeutung dieser einzigartigen Landschaftsräume für Sachsen. Für beide Jahre konnten wir die Mittel wieder um 250,0T EUR erhöhen. Diese Basisfinanzierung gemäß § 52 Abs. 2 des Sächsischen Naturschutzgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um die Naturparks nachhaltig und zukunftsfähig auszustatten. Insgesamt werden die Naturparks mit ca. 2,04 Mio. EUR unterstützt.

Flächensicherung für Naturschutzzwecke: GESICHERT

Mit insgesamt 1,36 Mio. EUR für 2025 und 2026 sichern wir die Mittel für das Vorkaufsrecht von Flächen für Naturschutzzwecke . Damit bleibt dieses Instrument im Freistaat auf staatlicher, wie auch auf kommunaler Ebene erhalten.

Stellungnahmearbeit der Umwelt-Verbände: GESICHERT

Wir sichern per Änderungsantrag zusätzliche 80T EUR gegenüber dem Regierungsentwurf. Jährlich können Verbände ihre gesetzliche Beteiligung weiterhin wahrnehmen. Damit ist die konstruktive Mitwirkung der Verbände bei der Suche nach Lösungen, die ökonomische, ökologische und soziale Aspekte im Sinne der Nachhaltigkeit verbinden, gesichert.

„Sachsen pflanzt gemeinsam“: GESICHERT

Mit dem Programm „Sachsen pflanzt gemeinsam – Aktion 1.000 Obstbäume“ können Schulen,

Kitas, Vereine, Feuerwehren, Jugendclubs und viele weitere gemeinnützige Träger auch weiterhin

unkompliziert 2-5 junge Obstbäume heimischer Sorten pflanzen – zur Stärkung von Artenvielfalt

und Umweltbildung.

Keine Einigung konnten wir in folgenden Bereichen erwirken: 

  • Förderrichtline Stadtgrün, Lärm, Radon (21,1 Mio. EUR → 3,3 Mio. EUR): 85 % Kürzung bleibt
  • Nachpflanzung von Straßenbäumen (250T EUR 2023 / 500T EUR 2024): gekürzt auf 15T EUR
  • Klein- und Kleinstprojekte im Naturschutz (8,2 Mio. EUR → 7,1 Mio. EUR): 13,5 % Kürzung bleibt

Landwirtschaft und Ernährung

Eine zukunftsfähige Landwirtschaft braucht Verlässlichkeit, Innovation und regionale Perspektiven – genau das konnten wir sichern. Ob beim Ausbau ökologischer Anbaumethoden, der Unterstützung von Hofnachfolgen, der Absatzförderung oder der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten: Alle unsere zentralen Vorhaben aus dem Bereich Landwirtschaft und Ernährung konnten wir erfolgreich einbringen. Die folgenden Maßnahmen zeigen, was wir konkret für eine nachhaltige Landwirtschaft und eine gesunde Ernährung in Sachsen erreicht haben:

Regionale Wertschöpfung – GESICHERT

Wir sichern den Erhalt der Sächsische Agentur für Regionale Lebensmittel (AgiL) mit 583T EUR/ 2,91 Mio. EUR in den Jahren 2025/2026. Auch Neuausschreibungen für Bio-Regio-Modellregionen sowie neue innovative Projekte, wie etwa der geplante LebensmittelPort in Leipzig-Schönau und andere Lebensmittel-HUBs werden ermöglicht.

Absatzförderung, Hofnachfolge & Grüne Woche: GESICHERT

Wir sichern Bioregionale Landwirtschaft in Sachsen mit 1,15 Mio. EUR bzw. 1,295 Mio. EUR in den Jahren 2025/2026. Die Absatzförderung sowie Unterstützung von Hofnachfolgen bleiben. Auch Sachsens Teilnahme an der Grünen Woche, der Branchenleitmesse, wurde durch uns wieder ermöglicht. 

Kompetenzzentrum Ökolandbau: GESICHERT

Das Kompetenzzentrum Ökolandbau wird nicht aufgelöst, sondern bleibt erhalten (3,32 Mio. EUR). Es dient der Beratung, Forschung und praxisorientierten Unterstützung aller landwirtschaftlichen Betriebe zur Unterstützung und Förderung nachhaltiger Anbaumethoden, der Stärkung des ökologischen Sektors und Erprobung innovativer Lösungen, die zentrale Impulse für die gesamte Landwirtschaft leisten. Im Vergleich zu 2023/2024 konnten wir eine Aufstockung um ca. 1 Mio. EUR erreichen.

Zivilgesellschaft

eku-Zukunftspreis: GESICHERT

Engagierte Menschen, Initiativen und Projekte vor Ort sind das Rückgrat einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Sie machen Klimaschutz, Ressourcenschonung und regionale Kreisläufe konkret erlebbar – sei es in Schulen, Vereinen, Genossenschaften oder in landwirtschaftlichen Betrieben. Mit dem Erhalt des eku-Zukunftspreises konnten wir eines der wirksamsten Instrumente sichern, das bürgerschaftliches Engagement für Umwelt und Nachhaltigkeit in ganz Sachsen unterstützt. Wir statten den Zukunftspreis 2025 mit 1 Mio. EUR und 2026 mit 2,25 Mio. EUR aus.

Wasser und Wald

In den begleitenden Entschließungsantrag zum Landeshaushalt der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Die Linke konnten wir verhandeln, dass in der Laufzeit des Sachsenfonds u.a. auch Maßnahmen des Hochwasserschutzes und Investitionen in das Wassermanagement prioritär zu behandeln sind mit ausdrücklichem Verweis auf das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser – für Sachsen“.  Genauso konnten wir den Klimafonds für die Themen Waldumbau und Wiederbewaldung öffnen. Hierbei geht es jeweils um Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bzw. GAK-Mittel des Bundes.

Außerdem haben wir festgehalten, dass im Entwurf des nächsten Doppelhaushaltes die Mittel für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung (Kommunaler Gewässerlastenausgleich) wieder mindestens in Höhe der Mittelansätze für das Haushaltsjahr 2024 eingestellt werden.

Renaturierung & Auenrückgewinnung: TEILWEISE GESICHERT

Wir schützen Sachsens Auen, indem die ab Mitte 2025 erhobenen Wasserentnahmeabgaben der Tagebaubetreiber für diesen Zweck gebunden werden. Die entsprechenden Ausgabemittel sollen dabei für die im § 91 g Sächsisches Wassergesetz vorgegebenen Verwendungszwecke, zur Umsetzung des „Handlungsprogramms Wasser“ und für Maßnahmen der Landestalsperrenverwaltung zur Rückgewinnung von Auenflächen, gewässerökologischer Strukturverbesserung und naturnaher Flächenbewirtschaftung zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden über den Klimafonds zweckbestimmt zur Verfügung gestellt.

Aus- und Fortbildung zur Waldbrandbekämpfung: GESICHERT

Die verheerenden Waldbrände 2022 haben auch zu einer politischen Aufarbeitung geführt. Eine der Kernforderungen der Experten und Expertinnen war damals, die Aus- und Fortbildung im Waldbrand zu intensivieren. Daraus wurde jedoch in diesem Haushalt sichtlich keine Konsequenz gezogen und

keine Gelder gezielt für die Fortbildung in diesem Bereich bereitgestellt. Das soll durch die Befüllung des Leertitels mit jährlich 100T EUR geheilt werden.

Keine Einigung konnten wir in folgenden Bereichen erwirken: 

  • Personal in Wasserwirtschaft & Hochwasserschutz: weiterhin keine Nachbesetzung
  • Investitionen Landestalsperrenverwaltung (Ø 27,5 Mio. EUR → Ø 19 Mio. EUR): 30 % Kürzung bleibt bestehen
  • Erwerb Gewässerrandstreifen (500.000 EUR): bleibt gestrichen
  • Hochwasserschutz der Kommunen, Gewässer 2. Ordnung (3,8 Mio. EUR): wird für diesen Haushalt ausgesetzt
  • Wasserversorgung Kommunen (8 Mio. EUR → 3,8 bzw. 4,7 Mio. EUR): Kürzung um ~50 % bleibt bestehen
  • Kommunaler Gewässerlastenausgleich (5 Mio. EUR): bleibt gestrichen
  • Staatsbetrieb Sachsenforst – Brandvermeidung und -bekämpfung & Investitionen (20,9 Mio. EUR → 8,2 Mio. EUR): 60 % Kürzung bleibt bestehen

Wichtige Erfolg aus anderen Bereichen:

Zuschüsse an Tierheime und Tierschutzvereine: KÜRZUNG ABGEWENDET

Tierschutz ist Staatsziel, jedoch ist die Existenz der Tierheime bedroht.

Steigende Zahlen von abgegebenen Tieren sowie erhöhte Sachkosten machten eine Aufstockung des Titels unbedingt notwendig. Das bedeutet konkret, dass Sachsen seine Tierschutzbeauftragte behält. Außerdem unterstützen wir die Tierheime deutlich stärker bei Sach- und Personalkosten mit 1 Mio. EUR pro Jahr zusätzlich.

Zweigleisiger Ausbau der Strecke Chemnitz-Geithain: Als Kernthema im Entschließungsantrag gesetzt

Im Entschließungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Die LINKE ist festgehalten, dass in der Laufzeit des Sachsenfonds u.a. der Bereich des Ausbaus einer nachhaltigen Mobilitätsinfrastruktur prioritär zu behandeln ist. Dazu zählt auch der zweigleisige Ausbau der Strecke Chemnitz-Geithain. Außerdem der weitere Ausbau des Radewegenetzes sowie gezielte Investitionen in die Stärkung des ÖPNV.

Das Haushaltsverfahren und unser Vorgehen als BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion möchte ich im Rückblick gerne einordnen:

In den Monaten vor der Landtagswahl vergangenen Jahres wurde ich häufiger gefragt, wie sicher denn die Erfolge unserer inhaltlichen Arbeit in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz, regionale und bioregionale Landwirtschaft und Ernährung, Energiewende und Wasser auch bei einem Regierungswechsel seien. Nicht selten ist mir eine Haltung begegnet, dass zukunftsgerichtete, BÜNDNISGÜNE Politik doch wohl auch ohne BÜNDNISGÜNE fortgesetzt würde, einfach weil sie selbsterklärend vernünftig sei. Der Regierungsentwurf zum Landeshaushalt hat gezeigt, was ohne BÜNDNISGÜNE Regierungsbeteiligung CDU-Politik pur ist und was die SPD dazu beizutragen hat. Kahlschlag und Zurückdrehen nahezu aller Erfolge in den genannten Bereichen waren geplant. 

Dieser Regierungsentwurf war für uns nicht zustimmungsfähig, die massiven Einschnitte nicht akzeptabel. Es ist uns gelungen, mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen die Auswirkungen deutlich zu machen und notwendige Nachbesserungen in die Verhandlungen einzubringen.

Die Koalitionsfraktionen haben ihrerseits bis zuletzt keine eigenen Schwerpunkte in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Naturschutz, sowie Landwirtschaft und Ernährung gesetzt und keine eigenen Änderungsanträge für Anpassungen gestellt und sich damit der parlamentarischen Verantwortung entzogen, für Verbesserungen zu sorgen. Ohne unsere Anträge zu den vielen einzelnen Förderungen wären die Kürzungen an allen Stellen eins zu eins beschlossen worden. Ohne unseren grundsätzlichen Widerspruch gegen eine rein oberflächliche Korrektur des Regierungsentwurfs und ohne unsere Forderung nach deutlich mehr Geld insgesamt – genug, um alle unsere Änderungsanträge wie geplant umzusetzen – hätte es den jetzigen Kompromiss und den Haushaltsbeschluss vor der Sommerpause nicht gegeben. Die Option der Schuldenaufnahme, wie sie durch den Bundestag für die Länder ermöglicht wurde, war für unsere Fraktion eine Grundbedingung. Sie wird mit dem Haushaltsgesetz nun ermöglicht. Des Weiteren haben wir es geschafft, zentrale Themen als Zweck in den Sachsenfonds zu schreiben.

Wir haben uns frühzeitig für ein planvolles und konstruktives Verfahren ausgesprochen. Die Fraktionen von CDU und SPD haben sich erst sehr spät dazu durchgerungen, mit uns zusammenzuarbeiten und im Hauruckverfahren über die Pfingsttage eine Einigung zu suchen, nachdem ihnen das BSW zum wiederholten Mal einen Korb gegeben hatte. Wir haben im Interesse des Landes entschieden, in die Verhandlungen zu gehen und das Beste zu erwirken, was möglich war. Im Rahmen eines Gesamtkompromisses konnte für 110 Änderungsanträge der BÜNDNISGRÜNEN Fraktion (davon teilweise gemeinsame Anträge mit der Fraktion DIE LINKE) eine Mehrheit verhandelt werden. Im Bereich des SMUL betraf dies nur den Änderungsantrag zur Finanzierung der Verbandsstellungnahmen.

Infolge der gemeinsamen Position der Fraktionen von CDU und SPD, die Konsolidierungsstrategie und Struktureinschnitte der Staatsregierung zu stützen und den finanziellen Rahmen auch im Parlament weiterhin möglichst eng zu halten, haben sie gleichzeitig einer Vielzahl von notwendigen Änderungsanträgen nicht zugestimmt. Für die daraus folgenden Konsequenzen an den benannten Stellen trägt die Minderheitskoalition die ALLEINIGE Verantwortung.

Als Oppositionsfraktion mit lediglich 7 von 120 Stimmen im Landtag haben wir unsere Gestaltungsmöglichkeiten genutzt, pragmatische Vorschläge für den Erhalt von Strukturen in der Fläche wie auch für wichtige Einzelprojekte eingebracht und für ihre Durchsetzung gekämpft.

Vielen Dank an dieser Stelle auch für Ihr Engagement und Ihre wichtigen Stellungnahmen! Sie waren eine große Hilfe auf dem Weg zu den Haushaltsentscheidungen.

Wie geht es jetzt weiter?

Wir haben mit der Koalition vereinbart, dass die durch uns verhandelten Aufstockungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Darüber zu wachen, ist eine gemeinsame Aufgabe mit Ihnen.

Und es gilt: Nach dem Haushalt ist vor dem Haushalt. Schon im Herbst dieses Jahres starten die Vorbereitungen für den Doppelhaushalt 2027/2028. Das bedeutet: Wir müssen gemeinsam dranbleiben, damit unsere Themen gehört und umgesetzt werden. Für all jene Vorhaben, die in diesem Landeshaushalt keine Berücksichtigung fanden, müssen ab Herbst die Weichen neu gestellt werden. Aber auch bei den Erfolgen, die wir in den Haushalt hineinverhandeln konnten, gilt: Nichts ist garantiert. Wie wenig Wert CDU und SPD auf Natur-, Klima- und Umweltschutz sowie eine zukunftsfähige Landwirtschaft legen, hat der Haushaltsentwurf klar gezeigt. Und wir müssen davon ausgehen, dass Ministerpräsident Kretschmer und seine CDU auch in den kommenden Verhandlungen erneut eine Mehrheit mit dem BSW anstreben werden. Vom BSW gab es nicht einen Änderungsantrag in unseren Bereichen, der zu einer Verbesserung des Regierungsentwurfs geführt hätte. Das dürfte beim kommenden Haushalt nicht anders werden.

Deshalb ist jetzt klar: Wir müssen überall deutlich machen, was auf dem Spiel steht.

Jede Maßnahme, jeder Fortschritt, jede Zukunftsinvestition in unsere Themen ist hart erkämpft – und bleibt verletzlich. Deshalb braucht es Druck – Druck von den Verbänden, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und von Bürgerinnen und Bürgern, die nicht hinnehmen wollen, dass Zukunftsthemen geopfert werden.

Deshalb unser Appell: Sprechen Sie Ihre Wahlkreisabgeordneten (besonders von CDU und SPD) direkt an. Sprechen Sie bei den fachpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der beiden Fraktionen vor, vereinbaren Sie Termine in den Ministerien. Erinnern Sie die Menschen dort an ihre Verantwortung. Machen Sie deutlich, dass Sachsen einen Haushalt braucht, der in die Zukunft investiert.

An dieser Stelle bedanke ich mich erneut für Ihre Unterstützung. Für den Austausch über weitere Hintergründe zu Änderungsanträgen und zum Haushaltsverfahren, für den aktuellen und den Doppelhaushalt 2027/2028 stehe ich gerne – auch bilateral, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Günther

Mitglied des Sächsischen Landtags

Weiterführende Links:

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen