Flüsse und Bäche dienen neben ihrer Funktion als Lebensraum zusätzlich der Hochwasserschutz und als zentraler Baustein für Klimaanpassung. Im Zuge des Klimawandels in Form von häufigeren Starkregenereignissen, längeren Trockenperioden und steigenden Temperaturen steht der Wasserhaushalt in Sachsen jedoch vor neuen Herausforderungen. Gleichzeitig wird die Widerstands- und Leistungsfähigkeit unserer Gewässer durch den starken Eingriff des Menschen in die Natur massiv gefährdet. In den letzten Jahrzehnten wurden Flüsse und Bäche begradigt, eingezwängt und von ihren Auen getrennt. Natürliche Wasserrückhalte gingen verloren, Abflussgeschwindigkeiten stiegen und die ökologischen Funktionen wurden stark geschwächt. Die aktuellen Herausforderungen bestehen deshalb sowohl in der Beseitigung bestehender Schäden als auch in der langfristigen und aktiven Stärkung unserer Gewässer. Dieser Anspruch hat in den vergangenen Jahren Eingang in das Regierungshandeln gefunden und wurde politisch mit Nachdruck von Bündnis 90/Die Grünen vorangetrieben. Der Gewässerschutz wandelte sich für sich den Freistaat ebenso wie für die Kommunen von einem freiwilligen Projekt hin zu einer öffentlichen Aufgabe. Dabei geht es uns um Verantwortung für die nächsten Jahrzehnte, nicht nur um das nächste Unwetter.
Gewässer 1. Ordnung: Verbindliche Renaturierung an Sachsens großen Flüssen
Die großen Flüsse Sachsens liegen in der Verantwortung des Freistaates. Dennoch war Renaturierung über viele Jahre kein verbindlicher Bestandteil der Gewässerunterhaltung, sondern häufig projektbezogen und abhängig von Einzelentscheidungen. Dadurch wurden Maßnahmen nur langsam umgesetzt, während ökologische Defizite fortbestanden und die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in ihrer Umsetzung gefährdet waren. Unter grüner Regierungsbeteiligung wurde diese strukturelle Lücke geschlossen. Mit dem Grundsatzerlass „Integrierte Renaturierung – Teil 1.1“ vom 24. Juli 2024 wurde Renaturierung an Gewässern erster Ordnung erstmals verbindlich im Verwaltungshandeln verankert. Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) ist seither verpflichtet, Renaturierungsmaßnahmen systematisch als festen Bestandteil der Gewässerunterhaltung zu planen und umzusetzen. Damit wurde ein zentraler Schritt vollzogen: Renaturierung ist nicht länger Zusatzaufgabe, sondern Teil staatlicher Regelpraxis. Die klaren fachlichen und rechtlichen Leitlinien schaffen Planungssicherheit, beschleunigen Genehmigungsprozesse und ermöglichen eine rechtssichere Umsetzung. Entsprechend wird der Erlass auf der sächsischen WRRL-Umsetzungsseite als zentrales Instrument zur Beschleunigung der Maßnahmen benannt. Flankiert wird diese verbindliche Steuerung durch die Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024), die seit September 2024 Renaturierung, Durchgängigkeit und Auenentwicklung mit hohen Fördersätzen unterstützt. So übernimmt der Freistaat Verantwortung für die Umsetzung der europäischen Gewässerziele und schafft zugleich die strukturelle Grundlage für eine wirksame Klimaanpassung an Sachsens großen Flüssen.
Gewässer II. Ordnung: Beratung, Förderung und Umsetzung vor Ort
Ein wirksamer Gewässerschutz gelingt nur, wenn Maßnahmen flächendeckend vor Ort umgesetzt werden können. An den Gewässern zweiter Ordnung liegt die Verantwortung hierfür bei den Städten und Gemeinden. Viele Kommunen standen dabei jedoch vor erheblichen Herausforderungen. Begrenzte personelle Ressourcen, hohe fachliche Anforderungen und fehlende finanzielle Spielräume erschwerten die Umsetzung notwendiger Renaturierungsmaßnahmen. Die Landesregierung unter grüner Mitverantwortung hat deshalb die kommunale Ebene gezielt gestärkt und handlungsfähig gemacht. Mit dem Grundsatzerlass „Integrierte Renaturierung – Teil 1.2“ vom 28. Februar 2025 wurde festgelegt, dass obere und untere Wasserbehörden die Kommunen aktiv beraten, Renaturierung ermöglichen und Verfahren begleiten. Parallel schafft die Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024) eine verlässliche finanzielle Grundlage für kommunale Projekte zur Gewässerentwicklung, Renaturierung, Auenentwicklung und Hochwasservorsorge. Antragsberechtigt sind ausdrücklich Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse sowie Wasser- und Bodenverbände. Ergänzend wurden landesweite Unterstützungsstrukturen ausgebaut: Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) stellt Fachberaterinnen und Fachberater Gewässer in allen Landkreisen bereit, die Kommunen bei Planung und Umsetzung begleiten. Der DVL-Landesverband ergänzt dieses Angebot durch praxisnahe Beratung. So wird die kommunale Pflichtaufgabe an Gewässern zweiter Ordnung erstmals systematisch durch Beratung, Finanzierung und fachliche Unterstützung flankiert. Land und Kommunen greifen damit als zentrale Akteure eines integrierten Ansatzes im Gewässerschutz ineinander.
Hinweis zur Förderung und Umsetzung
Mit der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024) stellt das Umweltministerium erstmals dauerhaft Mittel dafür bereit, dass Kommunen Renaturierung an Bächen und kleineren Flüssen tatsächlich umsetzen können. Gefördert werden unter anderem die ökologische Aufwertung von Gewässern, die Wiederanbindung von Auen, der Rückbau von Barrieren zur Durchgängigkeit und natürlicher Hochwasserschutz durch mehr Überflutungsflächen. Antragsberechtigt sind ausdrücklich Gemeinden, kommunale Zusammenschlüsse und Wasser- und Bodenverbände. Zusammen mit dem Grundsatzerlass „Integrierte Renaturierung – Teil 1.2“, der vorsieht, dass die Wasserbehörden die Kommunen fachlich begleiten und Renaturierung aktiv ermöglichen, entsteht so ein Instrumentenpaket aus Beratung plus Finanzierung.
Systematische Renaturierung von Fließgewässern
Unter grüner Regierungsbeteiligung hat sich die Renaturierung von Fließgewässern in Sachsen vom punktuellen Einzelprojekt zur landesweiten Regelpraxis entwickelt. Grundlage dafür sind verbindliche Vorgaben, gesicherte Finanzierung und eine koordinierte Umsetzung durch die zuständigen Behörden. Die folgenden Beispiele zeigen, wie dieser integrierte Ansatz in unterschiedlichen Regionen Sachsens wirksam wird.
An der Mulde hat die Landesdirektion Sachsen im März 2024 die Deichrückverlegung Nitzschka bei Wurzen planfestgestellt. Damit erhielt die Landestalsperrenverwaltung Sachsen (LTV) das Baurecht für ein Maßnahmenpaket aus neuem Flügeldeich, Hochwasserschutzwand sowie dem Aufschlitzen und Absenken eines Altdeich-Teilstücks. Die Mulde kann so wieder kontrolliert in ihre Aue ausufern. Insgesamt entstanden rund 78 Hektar zusätzliche Überschwemmungsfläche.
An der Spree in der Gemeinde Malschwitz (Ortsteile Neudorf/Halbendorf) genehmigte die Landesdirektion im Juli 2023 Maßnahmen zur Renaturierung und Redynamisierung des Flusslaufs. Dazu zählen der Rückbau und die Umgestaltung von Querbauwerken, der Bau von Fischwanderhilfen sowie strukturelle Verbesserungen einzelner Gewässerabschnitte. Durch Maßnahmen wie das Absenken der Sohle unter der Brücke in Neudorf wird die ökologische Durchgängigkeit wiederhergestellt und der Zustand der Spree nachhaltig verbessert.
Im Leipziger Süden läuft seit November 2022 die Renaturierung der Pleiße. Auf einem ersten Abschnitt von rund 350 Metern wurden Ufertaschen für eine eigendynamische Uferentwicklung angelegt, standortgerechte Gehölze gepflanzt und gesichertes Totholz eingebracht, um strukturreiche Lebensräume für Fische zu schaffen. Begleitet wird das Projekt durch ein Gewässerentwicklungskonzept der LTV für den gesamten Korridor zwischen Böhlen und Markkleeberg.
An der Elbe in Arzberg (Nordsachsen) schuf die Landesdirektion Sachsen im September 2025 Baurecht für die Rückverlegung eines rund zwei Kilometer langen Deichabschnitts zwischen Kamitz und Pülswerda. Die Planung hierfür reicht bis ins Jahr 2019 zurück. Durch den Neubau des Deiches gewinnt die Elbe etwa 47 Hektar Auenraum zurück. Zusammen mit weiteren geplanten Rückverlegungen und Poldern kann bei Hochwasser eine Absenkung des Wasserspiegels von rund 30 Zentimetern erreicht werden.
Verantwortung für kommende Jahrzehnte
Die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte im Gewässerschutz zeigen, dass integrierte Renaturierung wirkt. Die begonnenen Projekte stehen exemplarisch für eine neue Qualität im Gewässerschutz, bei welcher Hochwasservorsorge, Klimaanpassung und ökologische Entwicklung nicht mehr getrennt betrachtet, sondern als integrierter Ansatz im Zusammenspiel umgesetzt werden. Damit diese Maßnahmen landesweit verstetigt und weiter ausgebaut werden können, bleibt eine verlässliche Finanzierung jedoch entscheidend. Trotz des Regierungswechsels haben wir uns als Grüne Landtagsfraktion in den Haushaltsverhandlungen 2025/26 weiterhin konsequent für Renaturierung und Auenrückgewinnung eingesetzt. Der erste Haushaltsentwurf von CDU und SPD sah erhebliche Kürzungen im Wasserbereich vor. Durch grüne Änderungsanträge konnten letztlich zusätzliche 37 Millionen Euro im Umwelt- und Landwirtschaftshaushalt erschlossen und zugleich eine zentrale Zweckbindung durchgesetzt werden. Darüber hinaus wurde im Entschließungsantrag zum Haushalt festgeschrieben, dass Maßnahmen des Hochwasserschutzes und des Wassermanagements im Sachsenfonds prioritär zu behandeln sind. Als inhaltlicher Bezugspunkt dient dabei ausdrücklich das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser – für Sachsen“. Für die kommunale Ebene wurde zudem vereinbart, die Mittel zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im nächsten Doppelhaushalt mindestens auf dem Niveau von 2024 abzusichern. Trotz dieser Erfolge bleibt der Gewässerschutz aus unserer Sicht in der aktuellen Haushaltsplanung aufgrund anderer Schwerpunktsetzungen von CDU und SPD weiterhin unterpriorisiert. Klimaanpassung und natürlicher Hochwasserschutz sind jedoch Daueraufgaben, die langfristige Planungssicherheit erfordern. Wir werden uns daher auch künftig dafür einsetzen, dass Renaturierung verlässlich finanziert und als zentrale Säule der Klimaanpassung in Sachsen konsequent weitergeführt wird.
