GRÜNE begrüßen Rücknahme der Energiewendeblockade bei Wasserkraft − Lösung zur ökologischen Gewässerverbesserung steht aus

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Günther: 96 Prozent der sächsischen Fließgewässer befinden sich in einem belasteten bis schlechten ökologischen Zustand − neues Gesetz muss Ausgleich zwischen Interessen der Anlagenbetreiber, der Umwelt und nicht zuletzt der Steuerzahler finden

 

(2016-198) Zum heute im Landtag zur Abstimmung vorgelegten Gesetzentwurf der Koalition zur vollständigen und rückwirkenden Streichung Wasserentnahmeabgabe hat die Fraktion von BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag eingebracht. Danach soll eine Wasserentnahmeabgabe in moderater Höhe erhoben werden mit der Möglichkeit zur weiteren Halbierung, wenn die Wasserkraftanlagen so ertüchtigt worden sind, dass sie mit einem guten ökologischen Zustand der Gewässer im Einklang stehen. Weiter soll die Berechnung der Abgabe zu Gunsten der Betreiber vereinfacht und die durch nichts zu rechtfertigende Befreiung der Braunkohle von der Abgabe beendet werden.

Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion erläutert das Ansinnen: „96 Prozent der sächsischen Fließgewässer befinden sich in einem belasteten bis schlechten ökologischen Zustand. Dabei spielen auch Wasserkraftanlagen eine Rolle. In der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird ein guter ökologischer Zustand allerdings als staatliche Pflichtaufgabe definiert, deren Nicht-Einhaltung mittelfristig zu erheblichen Strafzahlungen führt. Wir müssen also mit dem Gesetz einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlagenbetreiber, der Umwelt und nicht zuletzt der Steuerzahler finden.“

„Die jetzt vorgesehene pauschale Befreiung der Wasserkraftanlagenbetreiber von der Wasserentnahmeabgabenpflicht hat die einseitige Belastung des Steuerzahlers zur Folge und entlässt einen Teilverursacher der ökologischen Schädigungen der Fließgewässer aus der Verantwortung. Werden die Mittel aus der Abgabe zur direkten Sanierung der Wasserkraftanlagen mit einer späteren Ermäßigung von der Abgabenhöhe gekoppelt, entsteht für alle Anlagenbetreiber ein hoher ökonomischer Anreiz zur Verbesserung des Gewässerzustands im Umfeld ihres Betriebes. Außerdem wird es möglich, nennenswerte Beträge zur ökologischen Verbesserung einzunehmen und zielgerichtet zu verwenden. Mit Hilfe eines Förderprogramms kann und soll der Freistaat die Maßnahmen finanzieren, wenn die Mittel aus der Wasserentnahmeabgabe nicht ausreichen“, führt Günther aus.

„Wasserkraftanlagen bieten eine Möglichkeit zur schadstoffarmen Energiegewinnung, leisten einen Beitrag zur Energiewende und stärken in der Regel regionale Strukturen. In dem seit 2013 gültigen Sächsischen Wassergesetz wurde eine zu hohe Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen mit schwankenden Belastungen eingeführt. Sie führte regelmäßig zu einer hohen betriebswirtschaftlichen Belastung der Unternehmer und verhinderte die Bildung von Investitionskapital. Dies hatte u.a. zur Folge, dass nur noch wenige Mittel zur ökologischen Sanierung der schon vorhandenen Anlagen zur Verfügung stand“, ergänzt Gerd Lippold, energiepolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion.

„Die im Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion eingebaute neue Systematik der Staffelung ist angelehnt an die Wassernutzungsgebühr für Wasserkraftanlagen an staatlichen Gewässern in Bayern. Diese leistungsbezogene Gebühr ist einfach und schon bei Inbetriebnahme genau berechenbar. Die Bemessungsgrundlage ist damit unbürokratisch und einfach umzusetzen. Die Höhe korreliert über die Größe mit dem Umfang des Eingriffes in den Wasserhaushalt und der Rentabilität der Anlagen. Mit steigender Leistung steigt die Wirtschaftlichkeit überproportional durch Skaleneffekte. Durch die Staffelung wird somit die Leistungsfähigkeit der Betreiber ausreichend berücksichtigt. Da mit zunehmender Größe der Anlage auch der Eingriff in den Wasserhaushalt zunimmt, wird dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit genüge getan“, sagt Lippold.

» GRÜNER Änderungsantrag [PDF]

 

Hintergrund:

In der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) wird ein guter ökologischer Zustand der sächsischen Oberflächengewässerkörper als staatliche Pflichtaufgabe formuliert. Nach Ablauf der ersten Frist im Jahr 2015 zum Umsetzung der Richtlinie befinden sich die sächsischen Fließgewässer zu 96 Prozent in einem belasteten bis schlechten Zustand. Die Wasserkraftanlagen bewirken in der Regel Zerschneidungen der Gewässerdurchgängigkeit, Verschlechterungen des Geschiebetransports, Beeinträchtigungen der Gesundheit und der dynamischen Ausbreitung von Organismen wie z.B. Wanderfischarten und verhindern häufig die Wiederherstellung der natürlichen Auendynamik.
Ignorieren die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland ihre Umsetzungspflichten nach der Richtlinie, muss mit der Verurteilung zu erheblichen Strafzahlungen durch die Europäische Union gerechnet werden. Diese Belastungen des Steuerzahlers können durch umsichtige Erfüllung und Finanzierung der EG-WRRL vermieden werden.

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