Sozialer Wohnungsbau droht in Sachsen zu scheitern

(2018-24) Die GRÜNE-Landtagsfraktion warnt vor dem Scheitern des Sozialwohnungsbaus in Sachsen. Die Förderrichtlinie der CDU-SPD-Regierung für das 2017 beschlossene Programm zum sozialen Wohnungsbau ist völlig ungeeignet, langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In einigen Punkten widerspricht sie diesem Grundgedanken sogar. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deshalb einen Antrag mit konkreten Änderungsvorschlägen eingebracht, der kommenden Mittwochabend im Plenum diskutiert werden soll.

„Aus Dresden und Leipzig erreichen uns massive Klagen, über die hohen bürokratischen Hürden der Richtlinie. Städte wie Chemnitz beanstanden, dass sie nicht einmal ein Anrecht auf Förderung haben, weil sie die harten Kriterien wie Leerstandsquote oder Mietenanstieg nicht stadtweit erfüllen. Wir schlagen daher vor, die Zugangsbedingungen abzusenken und auf einzelne Stadtteile bezogen zu betrachten.“

„Ein weiteres Problem ist die in der Förderrichtlinie eingebaute ‚Mietpreisbremse nach unten‘. Sobald die Kaltmiete mehr als fünf Prozent unter den Sätzen der Kosten der Unterkunft liegt, wird die Förderung gekürzt. Das heißt, wenn beispielsweise kommunale Unternehmen preiswerten Wohnraum schaffen wollen, werden sie bestraft und benachteiligt.“ In Leipzig liegen die Kosten der Unterkunft aktuell bei etwas über 5 Euro pro Quadratmeter, in Dresden bei über 6 Euro pro Quadratmeter. Um den maximalen Fördersatz zu bekommen, zwingt die Förderrichtlinie Investoren, hohe Kaltmieten zu verlangen. Die Förderung soll aktuell in der Regel 35 Prozent der Angebotsmiete betragen. Das bedeutet, wer die vollen 3,50 Euro je Quadratmeter haben will, muss Kaltmieten von 10 Euro pro Quadratmeter verlangen. Davon werden über einen Zeitraum von 15 Jahren den Mietern der Sozialwohnung 3,50 Euro erlassen. Bleiben immer noch 6,50 Euro je Quadratmeter zu bezahlende Kaltmiete übrig.

Nach 15 Jahren verfällt die Mietbindung und die Wohnung kann − noch teurer − vermietet werden.  „Das ist der falsche Ansatz. Wir fordern die Abschaffung des Prinzips, dass niedrige Mietangebote zu reduzierter Förderung führen. Darüber hinaus schlagen wir vor, die Mietbindung als Sozialwohnung auf 25 Jahre zu verlängern.“

Dritter Kritikpunkt ist die Weigerung der Staatsregierung, die vom Bund für soziale Wohnraumförderung bereitgestellten Mittel vollständig einzusetzen. Sachsen erhält hierfür jährlich ca. 142 Millionen Euro unter der Maßgabe, diesen Betrag aus Landesmitteln zu verdoppeln. Doch der Freistaat nutzt tatsächlich seit Jahren nur 40 Millionen Euro der Bundesförderung für soziales Wohnen.
„Mit den jährlich vorgesehenen ca. 20 Millionen Euro für Dresden und ca. 20 Millionen Euro für Leipzig können etwa 500 Sozialwohnungen je Stadt geschaffen werden. Das ist angesichts des großen Bedarfs und der geringen Zahl an Bestandswohnungen in Leipzig und Dresden nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Dabei hat das Land einen dramatischen Rückgang von Sozialwohnungen zu verzeichnen – von ca. 83.000 (2010) auf knapp 11.600 im Jahr 2017.“

„Gerade die SPD hat beim sozialen Wohnungsbau immer wieder betont, wie wichtig ihr das Thema sei. Ich erwarte daher die zügige Überarbeitung der Richtlinie. Mit unserem Antrag liegt dazu ein gutes Angebot vor.“ Der Antrag steht am Mittwoch, 31.01., unter TOP 11 auf der Tagesordnung der Landtagssitzung.

» GRÜNER Antrag ‚Sozialen Wohnungsbau in Sachsen endlich ermöglichen statt verhindern‘ (6/12121)

» Wolfram Günther zu sozialem Wohnungsbau (VIDEO)

» Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL gebundener Mietwohnraum – RL gMW)

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