Wohnungen sollen Wohnungen bleiben – GRÜNER Gesetzentwurf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum wird im Landtag abgestimmt

Die Konkurrenz auf den Mietwohnungsmärkten in Leipzig und Dresden ist weiterhin hoch. Die Zweckentfremdung von Wohnungen als Büros oder Ferienwohnungen sowie die Strategie, Wohnungen leer stehen zu lassen, bis ganze Häuser entmietet sind, sind in stark nachgefragten urbanen Stadtteilen ein Teil des Problems.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringt am Dienstag, den 02.07., im Sächsischen Landtag (TOP 4) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung, mit dem den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, der Zweckentfremdung von Wohnraum insbesondere für Ferienwohnungen (airbnb etc.) effektiv entgegenzuwirken. Mehrere Bundesländer haben gesetzliche Regelungen erlassen, die eine Zweckentfremdung von Wohnraum unterbinden sollen.

„Die Sorge, in Leipzig und Dresden und anderen Städten eine bezahlbare Mietwohnung zu finden, betrifft immer mehr Menschen in Sachsen“, erklärt Wolfram Günther, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Wohnen ist zur neuen sozialen Frage geworden. Wo Wohnraum knapp ist, sollen die Kommunen den Handlungsspielraum erhalten, Umnutzungen zu Ferienwohnungen oder Büros zu untersagen. Das von uns vorgeschlagene Wohnraumzweckentfremdungsgesetz sehen wir als sinnvolle Ergänzung zu weiteren wohnungspolitischen Initiativen. Kommunen sollen verhindern können, dass Wohnungen für die ausschließliche Vermietung als Ferienwohnung zweckentfremdet werden. Auch die Praxis, einzelne Wohnungen so lange leer stehen zu lassen, bis alle Mieterinnen und Mieter ausgezogen sind, soll verhindert werden können.“

„Es braucht einen Strauß von Maßnahmen, um weitere Mietsteigerungen und die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern aus ihren Stadtvierteln zu verhindern. Wir wollen den Städten die Möglichkeit einräumen, keine hohe Konzentration von Ferienwohnungen in einzelnen Stadtvierteln zuzulassen“, erläutert Günther.

Der Gesetzentwurf sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, in denen die anderweitige Nutzung von Wohnungen weiterhin möglich ist. Dies betrifft beispielsweise Zweitwohnungen oder Wohnungen, die für eine Existenzgründung genutzt werden. Zudem kann die Kommune in weiteren Fällen eine beantragte Zweckentfremdung zulassen, beispielsweise um schutzwürdige private und öffentliche Interessen zu wahren.

In Leipzig und Dresden steigen laut Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Kofner (Hochschule Zittau/Görlitz) zur Anhörung des Gesetzentwurfs die Angebote bei der Plattform für private Unterkünfte airbnb stetig an. Im I. Quartal gab es in Leipzig 2.665 Angebote; 36 Prozent davon standen dauerhaft zur Verfügung. In Dresden gab es im gleichen Zeitraum 1.762 airbnb-Angebote, davon standen 47 Prozent dauerhaft zur Verfügung.

Weitere Informationen:
>> GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum im Freistaat Sachsen (Sächsisches Wohnraumzweckentfremdungsgesetz – SächsWZwEG)‘ (Drs 6/13704)

Hintergrund:
>> Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Kofner, Hochschullehrer, Hochschule Zittau/Görlitz, Fakultät Wirtschaftswissenschaften und Wirtschaftsingenieurwesen (S. 58 und 59):

In den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen ermöglichen ‚Wohnungsaufsichtsgesetze‘ den Kommunen jeweils im Bedarfsfall per Satzung gegen Wohnraumzweckentfremdung vorzugehen. Auch die Länder Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg haben ein eigenes Zweckentfremdungsgesetz, das den Kommunen diesen Spielraum via Satzung einräumt. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg gibt es ebenfalls umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Thema.

Verwandte Artikel