Große Anfrage Naturschutz – GRÜNE fordern Beendigung bestehender Blockaden für die Naturschutzarbeit

Foto: pixabay.com

Foto: pixabay.com ; Wiedehopf

(2016-102) 17.3.16: Die Ergebnisse der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ‚Naturschutzförderung und Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen‘ (Drs 6/3023) werden heute im Landtag diskutiert.

Die GRÜNE-Fraktion fordert vor dem Hintergrund des dramatischen Artensterbens in Sachsen in ihrem Entschließungsantrag ein Ende der nahezu vollständigen Blockade der Naturschutzarbeit in der Biotoppflege durch nicht praxistaugliche Förderprogramme und dazu insbesondere eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Naturschutzpraktikern.

„Wir fordern von der Staatsregierung, die Zusammenarbeit zwischen Naturschutzpraktikern und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zu verbessern und zu institutionalisieren. Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten über EU-Mittel ist ein unkompliziertes und schnell wirksames Instrument aus Landesmitteln einzurichten, eine zügige Abarbeitung der Förderanträge zu realisieren, die anzuwendende Technik festzulegen sowie Schutzgebietsverordnungen zu veröffentlichen und die Einhaltung dieser bei der Flächenpflege zu gewährleisten“, erläutert Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag.

„Diese Sofortmaßnahmen sollen der Sicherung der Biodiversität in Sachsen dienen und müssen zügig umgesetzt werden, denn die neuen Förderrichtlinien ‚Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen‘ (AuK) und ‚Natürliches Erbe‘ (NE) weisen grundlegende Konstruktionsfehler auf. Die Erstellung der Richtlinien erfolgte ohne Einbeziehung von Naturschutzpraktikern und demnach mit großer Praxisferne“, kritisiert der Abgeordnete. „Die Förderrichtlinien haben sich im Wesentlichen als nicht anwendbar erwiesen. Notwendige Maßnahmen im Naturschutz können deshalb nicht durchgeführt werden. Das damit ausgelöste Finanzierungschaos bringt Vereine und Naturschutzstationen an den Rand ihrer Existenz.“

Die Große Anfrage sollte einen Überblick über die Erfolge und Misserfolge der Umsetzung der Förderrichtlinien gerade im Vergleich mit den vergangenen Förderperioden liefern.
Es stellte sich heraus, dass die Biotoppflege in Förderprogrammen, die eigentlich der Agrarförderung dienen, nicht sinnvoll untergebracht ist. „Die Konstruktion und Anwendung der aktuellen Förderrichtlinien gefährden das Ziel, in Sachsen die Biodiversität zu sichern“, ist sich Günther sicher.
Die größten Probleme ergeben die langen Wartezeiten auf die Auszahlung der voraus finanzierten Pflegemaßnahmen. „Für einen privaten Naturfreund oder einen ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitenden Verein ist eine Vorfinanzierung von Naturschutzmaßnahmen von regulär mindestens zehn Monaten nicht zu leisten.“

„Die Auszahlung der Mittel muss wenigstens innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme geleistet werden. Besser noch wäre es, die Mittel vorher bereit zu stellen, denn Lebensräume müssen zeitlich und räumlich durchgängig erhalten bleiben, um wichtige Artvorkommen nicht zu gefährden“, fordert der Abgeordnete.

„Der Freistaat Sachsen muss seiner Verantwortung für die Sicherung und Pflege wertvoller Lebensräume − zumindest in Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten, dem Biosphärenreservat, flächenhafte Naturdenkmale sowie die Flächen der Lebensraumtypen des Natura-2000-Systems − gerecht werden und darf dies nicht allein den Unwägbarkeiten von EU-Förderinstrumenten überlassen“, resümiert der Abgeordnete.
„Dafür ist es sinnvoll, ein Netz von Naturschutzstationen einzurichten und auszustatten, das die wichtigsten Biotoppflege- und Naturschutzmaßnahmen absichert.“ Dazu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Antrag ‚Naturschutzstationen in Sachsen erhalten, qualifizieren und landesweit wirksam einrichten‘ vorgelegt.“

» Entschließungsantrag der GRÜNEN-Fraktion ‚Naturschutzförderung und Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen‘ (Drs 6/4585)

» Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ‚Naturschutzförderung und Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen‘ (Drs 6/3023)

» Grüner Antrag ‚Naturschutzstationen in Sachsen erhalten, qualifizieren und landesweit
wirksam einrichten‘ (Drs 6/3959)

 

Hintergrund:

Vorfinanzierungspflicht:
Nach dem Willen des SMUL wird es auch künftig keine Vorab-Auszahlung von Fördergeldern geben; auch wird es nicht möglich sein, die „flexiblen Zinsen“ für die angebotenen SAB-Vorfinanzierungsdarlehen bei der Förderung mit abzurechnen. (VIII.22/23)

Die Grünland-Maßnahmen auf bestimmte, vorab festgelegte Kulissen zu beschränken, hat sich als Entscheidung erwiesen, der durch die vorhandenen Kapazitäten (Antragsteller und Bearbeitungsbehörden) kaum zu bewältigen ist. Wie sehr die Vorgaben von den tatsächlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Grünlandnutzung und -pflege abweichen, zeigt die hohe Zahl von Einwendungen der Antragsteller, die sie 2014 und 2015 im Rahmen des sogenannten Korrekturpunktverfahrens vorgebracht haben. Den sich aus Frage IV.1 (Anlage 5) ergebenden 5566 zur Förderung beantragten GL-Maßnahmen stehen 6225 Korrekturpunkte (II.1 / II.2) gegenüber – rein rechnerisch ergibt dies eine Fehlerquote von 112 Prozent.

Trotz Agrarumweltmaßnahmen (Brachen und Blühflächen) verringern sich die besorgniserregenden Verluste der Biologischen Vielfalt in den Ackerlandgebieten Sachsens nicht. Zur Förderung beantragt wurden vor allem Maßnahmen, die möglicherweise dem Hochwasser- und Bodenschutz, jedoch kaum dem Naturschutz zugutekommen (III.1). Fast drei Viertel aller Anträge gelten dem Ackerfutter- und Leguminosenanbau (AL3) sowie dem Anbau von Zwischenfrüchten (AL4). Auffällig dabei ist auch, dass dies überwiegend Groß-Ackerbetrieben zugutekommt (durchschnittlich 53 bzw. 65 Hektar je Maßnahme). Die tatsächlichen Naturschutzmaßnahmen AL5, AL6 (Naturschutz-Äcker) und, mit Einschränkungen, AL7 (überwinternde Stoppel) betreffen hingegen nur rund 9.000 Hektar. AuK-Förderung zugunsten der Biologischen Vielfalt kann damit nur auf ca. 1,3 % des sächsischen Ackerlandes (715.000 ha) zu Wirkung kommen.

Im gesamten Jahr 2015 wurde nur ein sehr geringer Teil der Naturschutz-Fördermaßnahmen bewilligt (im August C1-Naturschutzberatung („Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer“) und im November, sechs Maßnahmen der Förderkategorien A4/A5 (Naturschutz im Wald). Das sind 6 Maßnahmen von 236 beantragten. (VI.5/VI.1, ohne A6/Weinbergmauern und den unter B2/Arterfassungen versteckten Amphibienzäunen).

Dagegen lief es bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Wolfsschadenprävention/“Fördergegenstand E“ wesentlich erfolgreicher. Hier wurden 504 Anträge (VI.5) vergleichsweise rasch und unkompliziert bewilligt und nur drei wurden abgelehnt (VI.6). Der Grund für das wesentlich bessere Funktionieren des Förderinstrumentariums bei der Wolfsschaden-Prävention ist, dass die Mittel für Teil E der Richtlinie Natürliches Erbe vom Freistaat Sachsen gezahlt wird und nicht den aus der ELER-Verordnung resultierenden Antragsprozeduren einer EU-finanzierten Förderung unterworfen wurde.

Verwandte Artikel