Sozialwohnungen in sächsischen Großstädten werden rar

Seit Jahren sinkt die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in den sächsischen Großstädten. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage nach dem Bestand an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung  (Drs. 6/59) des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) hervor. Während es im Jahr 2010 in Chemnitz, Leipzig und Dresden insgesamt noch 56.525 Sozialwohnungen gab, waren es 2011 noch 34.964 und 2013 nur noch 31.925.

„Tendenzen zur Verdrängung einkommensarmer und sozial benachteiligter Menschen aus bestimmten Dresdner und Leipziger Quartieren sind offensichtlich. Langfristig droht soziale Entmischung“, warnt der Abgeordnete. „Vor allem für Haushalte mit niedrigem Einkommen und Leistungsbezieher sind steigende Mietpreise in den Großstädten schon heute ein Problem.“

„Die CDU/SPD-Koalition muss die Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau (2014: knapp 60 Millionen Euro) endlich auch zweckentsprechend einsetzen“, fordert Günther. „Ein Teil davon sollte als Zuschuss zur Förderung im Sozialen Wohnungsbau in sächsischen Großstädten verwandt werden. Das Ziel müssen stabile und gemischte Viertel sein.“

„Steigt die Bevölkerung in Leipzig und Dresden weiter wie in den vergangenen Jahren an, so ist in den nächsten Jahren mit einem deutlich angespannten Wohnungsmarkt zu rechnen. Innenminister Markus Ulbig (CDU) sollte diese Entwicklung in Sachsens Großstädten endlich ernst nehmen. Die von ihm gern angeführten hohen Leerstände in Klein- und Mittelstädten haben in dieser Diskussion nichts zu suchen.“

» Kleine Anfrage „Bestand an Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung (sogenannte Sozialwohnungen) zwischen 2011 und 2013 in Chemnitz, Leipzig und Dresden“ (Drs. 6/59)

» Zahlen zum Bestand an Sozialwohnungen (2010) aus der Landtagsdrucksache 5/10017

Hintergrund:
Zwischen 1990 und 2001 wurden in Sachsen Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten geschaffen. Je nach Förderprogramm wurden für einen Zeitraum von 12 bis 15 Jahren (bei rollstuhlgerechtem Wohnraum bis zu 25 Jahre) die Miethöhe sowie der Zugang zu den geförderten Wohnungen für Mieter mit Wohnberechtigungsscheinen begrenzt.
Da 2001 die soziale Wohnraumförderung in Sachsen auf Beschluss der Staatsregierung eingestellt worden ist, ist die Zahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsrechten dauerhaft rückläufig.
Nach dem Wegfall der festgesetzten Miethöhen gilt die ortsübliche Vergleichsmiete.

In Dresden und Leipzig hat sich der Wohnungsleerstand in den vergangenen zehn Jahren mehr als halbiert. Von den ca. 25.000 in Leipzig aktuell leerstehenden Wohnungen (acht Prozent Leerstand) ist der größere Teil nicht marktaktiv und nicht wiedervermietbar.

Bisher werden die Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau in Sachsen über den ‚Wohnraumförderungsfonds Sachsen‘ für Darlehensprogramme zur Sicherung von Wohneigentum, Mehrgenerationenwohnen, zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum im innerstädtischen Bereich und energetische Gebäudesanierung ausgegeben.

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